AGB‘ S

AGB’S

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kampfschule United Fighters Worms

1.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen sind Bestandteil sämtlicher Mitgliederverträge zwischen der Kampfsportschule United Fighters Worms und deren Mitglieder. Dies gilt auch für etwaige neue Leistungsangebote und bei erwerb einer 10-er Karte.

2.

Die traditionellen Werte der Kampfsportarten stehen im Vordergrund und sind zu pflegen und zu wahren. Die Anwendung der Kampfsportarten außerhalb der Kampfsportschule darf nur zu Zwecken der Selbstverteidigung erfolgen.

3.

Das Trainingspersonal ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes sowie der Ordnung und Sicherheit in der Kampfsportschule, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten.

4.

Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt das Mitglied zugleich, über die körperlichen Voraussetzungen zu verfügen, um am Trainingsbetrieb uneingeschränkt teilnehmen zu können.

Es ist strengstens untersagt, Arzneimittel, Drogen oder sonstige leistungssteigernden Präparate in die Kampfsportschule mitzubringen. Ebenso ist es strengstens untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anderen Mitgliedern anzubieten, zu vermitteln oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Verbote ist die Sportschule zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Mitglied bleibt insoweit ausdrücklich vorbehalten.

5.

Die Kampfsportschule haftet nicht für Verletzungen, die sich Mitglieder in Ausübung der Kampfsportarten zuziehen. Ausgenommen hiervon sind solche Verletzungen, die durch das Trainingspersonal vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.

Ebenso wenig haftet die Kampfsportschule für den Verlust mitgebrachter Gegenstände, insbesondere von Wertgegenständen, Handys etc..

6.

Die Laufzeit des Mitgliedsvertrages beträgt 12 Monate bei Erwachsenen, 6 Monate bzw. 12 Monate bei Kindern. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 bzw. 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraumes schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei.

7.

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 01. eines Kalendermonats fällig. Die Aufnahmegebühr in Höhe von € 45,00 ist bei Abschluss des Vertrages sofort fällig und wird mittels Lastschrift eingezogen.

Sollte ein Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen im Verzug sein, so ist die Kampfsportschule zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.

Prüfungsgebühren, Lizenzbeträge, Pässe sowie Ausrüstungsgegenstände und dergleichen sind im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen.

Eine Adressänderung des Mitgliedes ist der Kampfsportschule umgehend mitzuteilen. Kosten für die etwaige Ermittlung einer neuen Anschrift sowie Mahngebühren im Falle des Verzuges vom € 3,00 pro Mahnung sind von dem Mitglied zu erstatten.

8.

In den monatlichen Mitgliedsbeiträgen ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind die monatlichen Mitgliedsbeiträge entsprechend anzupassen.

9.

Die Mitgliedschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar. Bei nicht vorhersehbaren Ausfallzeiten oder Unterbrechungen durch Krankheit, Urlaub oder sonstige dringende Verhinderungen wird die Verpflichtung zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages nicht berührt. Bei längerer Erkrankung kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Unterbrechung des Vertrages der Gestalt erfolgen, dass sich die Mitgliedschaft um die Dauer der Unterbrechung verlängert. Bei einer Dauererkrankung mit nicht absehbarer Wiedergenesung (länger als 6 Monate) die ebenfalls ärztlich nachgewiesen werden muss, besteht ein Anspruch auf Beendigung des Vertrages zum Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung der Dauererkrankung.

10.

Die Öffnungszeiten und Kursangebote werden durch die Kampfsportschule bestimmt. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Während der Schulferien des Landes Rheinland-Pfalz findet grundsätzlich kein Unterricht für Kinder statt.

Während der Sommerferien ist die Kampfsportschule für 3 Wochen geschlossen, ebenso für 2 Wochen im Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiertagen. Die genauen Zeiten werden von der Kampfsportschule spätestens 1 Monat vor Beginn der Schließungszeiten durch Aushang bekanntgegeben. Ein Anspruch auf Unterricht während dieser Zeiträume besteht nicht.

Eine Schließung der Kampfsportschule an gesetzlichen Feiertagen sowie wegen besonderer betrieblicher Erfordernisse (Reparatur Arbeiten etc.) bleibt ausdrücklich vorbehalten.

11.

Während der veröffentlichten Öffnungszeiten haben sämtliche Mitglieder die Möglichkeit, die Räumlichkeiten und Kursangebote der Kampfsportschule zu nutzen.

12.

Das Mitglied bestätigt durch Vertragsunterschrift, eine Abschrift des Vertrages sowie eine Abschrift der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, jede Änderung des Vertrages bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abdingbarkeit des Schriftformerfordernisses selbst.

Sollten Teile des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sind solche zu ergänzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommen.

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67550 WORMS
RHENANIASTRASSE 42
Telefon: 0176-61646600
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